Judith Frechinger

Praxis für Ergotherapie

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Organisatorisches

Zur weiteren Information:

Verordnung
Ergotherapie ist eine der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistung. Die Kosten für Wahltherapie werden von den Krankenkassen teilweise übernommen.

Eine ergotherapeutische Behandlung bedarf einer ärztlichen Verordnung.

Ich bin Wahltherapeutin. Sie können meine Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil der Kosten refundiert.

Für eine ergotherapeutische Beratung und für die Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Die Kosten werden dafür von den Krankenkassen nicht übernommen.

Sollte ein Kindergarten-/Schulbesuch oder Hausbesuch notwendig sein, muss das vom Arzt am Verordnungsschein vermerkt werden.

Therapieablauf
Am Anfang jeder ergotherapeutischen Behandlung steht eine ausführliche Begutachtung. Ziel ist es dabei, die Ursachen (n) für die Schwierigkeiten des Kindes herauszufinden. Um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten, setze ich je nach Fragestellung und Alter des Kindes unterschiedliche Fragebögen und standartisierte Testverfahren ein.

Im Anschluss an die Begutachtung erfolgt ein ausführliches Elterngespräch. Gemeinsam besprechen wir die Probleme Ihres Kindes aus ergotherapeutischer Sicht und die Fördermöglichkeiten im Alltag. Die Definition der Therapieziele erfolgt mit Ihnen und Ihrem Kind gemeinsam.

Falls notwenig/sinnvoll, wird dann die Therapie aufgenommen, in der Regel zu einem wöchentlichen Fixtermin.

Therapiekosten

Kosten und Rückerstattung bei Wahltherapie:

Je nach Krankenkasse bekommen Sie von der Honorarrechnung einen Teil der Therapiekosten refundiert. Dafür müssen Sie die Honorarrechnung, die Einzahlungsbestätigung und den ausgefüllten Überweisungsschein an Ihre Krankenkasse übermitteln. Private Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil die restlichen Kosten.

Die Kosten einer 60 minütigen Behandlung betragen €84.-

Ersatz von Fahrtkosten

Wenn die Behandlungsstelle mehr als 40 Kilometer vom Wohnort entfernt ist, ersetzt die OÖGKK gehfähigen Personen unter bestimmten Bedingungen die Fahrtkosten.

Stornoregelungen
Terminverschiebungen oder Absagen können telefonisch bzw. per Mail bis zu 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Eine Erkrankung (des Kindes) gilt-mit ärztlicher Bestätigung-bis unmittelbar vor dem Termin als Entschuldigungsgrund, sodass keine Kosten für Sie anfallen.

Bei Absagen am Therapietag wird die Therapieeinheit (aus betriebswirtschaftlichen Gründen) in Rechnung gestellt.

Ich bitte Sie dafür um Verständnis.

Fragebogen für Eltern

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