Judith Frechinger

Praxis für Ergotherapie

  • Home
  • Über mich
  • Angebot
    • Warum Ergotherapie
    • Elternbegleitung
    • Workshops
  • Organisatorisches
  • Praxis
  • Kontakt
    • Anmeldung online
    • Kontakt – Email
    • Standorte
  • Termine

Organisatorisches

Zur weiteren Information:

Verordnung
Ergotherapie ist eine der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistung. Die Kosten werden von den Krankenkassen zur Gänze bzw. teilweise übernommen.

Eine ergotherapeutische Behandlung bedarf einer ärztlichen Verordnung.

Bei der OÖGKK (Oberösterreichische Gebietskrankenkasse) bin ich Vertragstherapeutin:
Die Kosten werden zur Gänze übernommen.

Bei allen anderen Krankenkassen bin ich Wahltherapeutin. Sie können meine Honorarnote einreichen und bekommen einen Kostenzuschuss rückerstattet.

Für eine ergotherapeutische Beratung und für die Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Die Kosten werden dafür von den Krankenkassen nicht übernommen.

Sollte ein Kindergarten-/Schulbesuch oder Hausbesuch notwendig sein, muss das vom Arzt am Verordnungsschein vermerkt werden.

Therapieablauf
Am Anfang jeder ergotherapeutischen Behandlung steht eine ausführliche Begutachtung. Ziel ist es dabei, die Ursachen (n) für die Schwierigkeiten des Kindes herauszufinden. Um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten, setze ich je nach Fragestellung und Alter des Kindes unterschiedliche Fragebögen und standartisierte Testverfahren ein.

Im Anschluss an die Begutachtung erfolgt ein ausführliches Elterngespräch. Gemeinsam besprechen wir die Probleme Ihres Kindes aus ergotherapeutischer Sicht und die Fördermöglichkeiten im Alltag. Die Definition der Therapieziele erfolgt mit Ihnen und Ihrem Kind gemeinsam.

Falls notwenig/sinnvoll, wird dann die Therapie aufgenommen, in der Regel zu einem wöchentlichen Fixtermin.

Therapiekosten

Für Gkk Versicherte ist die Behandlung kostenlos.

Für Versicherte der anderen Krankenkassen, betragen die Kosten einer 60 minütigen Behandlung 78,-.

Manche Zusatzversicherungen refundieren ebenfalls einen Teil der Ergotherapiekosten- bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach den Refundierungsmodalitäten!

Kosten und Rückerstattung bei Wahltherapie:

Die Kosten bei unsere Wahltherapeutin belaufen sich auf €78,- pro Einheit.

Je nach Krankenkasse bekommen Sie von der Honorarrechnung einen Teil der Therapiekosten refundiert. Dafür müssen Sie die Honorarrechnung, die Einzahlungsbestätigung und den ausgefüllten Überweisungsschein an Ihre Krankenkasse übermitteln. Private Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil die restlichen Kosten.

Ersatz von Fahrtkosten

Wenn die Behandlungsstelle mehr als 40 Kilometer vom Wohnort entfernt ist, ersetzt die OÖGKK gehfähigen Personen unter bestimmten Bedingungen die Fahrtkosten.

Stornoregelungen
Terminverschiebungen oder Absagen können telefonisch bzw. per Mail bis zu 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Eine Erkrankung (des Kindes) gilt-mit ärztlicher Bestätigung-bis unmittelbar vor dem Termin als Entschuldigungsgrund, sodass keine Kosten für Sie anfallen.

Bei Absagen am Therapietag wird die Therapieeinheit (aus betriebswirtschaftlichen Gründen) in Rechnung gestellt.

Ich bitte Sie dafür um Verständnis.

Fragebogen für Eltern

Braucht mein Kind Ergotherapie - Judith Frechinger
SOFORT DOWNLOADEN

Copyright © 2021 · Judith Frechinger · Praxis für Ergotherapie

· Privacy · Cookie Policy · Impressum · Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
Geben Sie Ihre e-mail Adresse ein, um den Fragebogen "Braucht mein Kind Ergotherapie?" zugesendet zu bekommen.

Geben Sie Ihre e-mail Adresse ein, um den Fragebogen "Braucht mein Kind Ergotherapie?" zugesendet zu bekommen.
Ihre Daten werden niemals an Dritte weitergegeben oder verkauft.
Geben Sie Ihre e-mail Adresse ein, um den Fragebogen "Braucht mein Kind Ergotherapie?" zugesendet zu bekommen.
Ihre Daten werden niemals an Dritte weitergegeben oder verkauft.